Die früher als „Nachschulung“ bekannte Maßnahme zum Erhalt der Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit wird erforderlich bei zwei leichten oder einem schweren Verstoß. Dieses Seminar wird behördlich angeordnet und kann bei uns in der Fahrschule abgeleistet werden. Die Teilnahme ist Pflicht. Eine Nichtteilnahme führt zum Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 3 StVG).
Diese Bewährung ist einer der härtesten Test für Fahranfänger und viele tausend Fahranfänger verlieren den Schein noch in der Probezeit. Bei Regelverstöße können Dir nicht nur Punkte in Flensburg eingetragen werden, sondern ebenso ein Aufbauseminar und eine verlängerte Probezeit (4 Jahre) angeordnet werden.
Es wurde eingeführt, um vor allem Geschwindigkeits-, Alkohol- und Drogendelikte bei Fahranfängern zu reduzieren, was man geschafft hat. Wenn bei Dir ein solches Aufbauseminar angeordnet werden sollte, kannst Du Dich an uns wenden. Für Alkohol- und Drogendelikte muss ein besonderes Aufbauseminar besuchen. Dieses wird von Psychologen in ihren Praxen durchgeführt.
Unser Motto und bitte niemals vergessen: „Don´t drink and drive“
Seminarinhalte / ablauf
- Vier Termine von jeweils 135min Länge, die in einem Zeitraum zwischen zwei und vier Wochen nach Seminarbeginn liegen
- 30min Beobachtungsfahrt zwischen dem ersten und zweiten Termin
- Schulung in unserem Seminarraum in Ahrensburg
- Erster Termin ist festgelegt. Folgetermine nach Absprache mit der Gruppe
- Absolute Diskretion
- Seminare in lockerer, aber konzentrierter Atmosphäre
- Moderierte Gruppengespräche
- Getränke und Snacks
Parkmöglichkeiten sind vor unserer Fahrschule vorhanden. Ferner liegt der Bahnhof von Ahrensburg nur 5 Gehminuten von der Fahrschule entfernt.
Kosten: € 450,-
Der Betrag ist mit Anmeldung zum Seminar fällig!
Ablauf der Aufbauseminare nach § 35 FeV: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__35.html
Anmeldung
Melde dich über E-Mail oder per Telefonzum Aufbauseminar an - Kontaktdaten findest du rechts in der oberen Box. Für die weiteren Schritte werden wir uns mit Dir in Verbindung setzen.
Wer muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen?
Ist ein Fahranfänger während der Probezeit auffällig geworden, wird bei zwei leichten oder einem schweren Verstoß das Aufbauseminar angeordnet. Es kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in Betracht, die mit einem Bußgeld von mindestens 40,00€ geahndet wurden.
Als leichtere Verstöße gelten
- Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
- Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- Kennzeichenmissbrauch
- Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
- Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
- Mit abgefahrenen Reifen fahren
Als schwere Verstöße gelten:
- Nötigung
- Unfallflucht
- Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit)
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit
- An Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Überholen im Überholverbot
- Rotlichtmissachtung