Der Führerschein kann schon mit 17 Jahren gemacht werden (Begleitetes fahren).
Dann muss jedoch bis zum Erreichen des 18. Geburtstages eine Begleitperson
mitfahren.
Die Begleitperson (auch mehrere sind möglich) muss in der Prüfungsbescheinigung
eingetragen werden.
Voraussetzung zur Zulassung als Begleitperson sind:
- Mindestalter 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
- maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)
Falls Sie
als mögliche Begleitperson zu viele Punkte haben, können Sie bei uns auch Ihr
Punktekonto durch die Teilnahme an einem FES-Seminar
reduzieren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns in der Fahrschule oder hier: www.begleitetes-fahren.de
Vorgeschriebene Ausbildung FÜR B und Bf17
Insgesamt sind 14 Theorieunterrichte vorgeschrieben, davon
12 Grundunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte. Bei Erweiterung der
Fahrerlaubnis (z.B. wenn jemand schon Klasse A1 besitzt) reduzieren sich die
Grundunterrichte auf insgesamt 6. Die einzelnen Unterrichtsthemen können Sie
unserem Theorieplan in der Fahrschule entnehmen.
Der Theorieunterricht kann Montag, Dienstag und Donnerstag besucht werden. Wie häufig Sie den Unterricht pro Woche besuchen, hängt von Ihrem persönlichen Zeitplan ab. Lediglich die vorgeschriebene Mindestanzahl muss vor der Theorieprüfung absolviert werden.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen abwechslungsreichen und informativen Theorieunterricht zu bieten, der Sie nicht langweilt und Ihnen möglichst viel Lern- und Vorbereitungszeit auf die theoretische Prüfung abnimmt. Für Fragen stehen wir Ihnen nach dem Unterricht selbstverständlich gerne zur Verfügung.